Land lockert Infektionsschutzmaßnahmen in Pflegeheimen

Ab dem 4. Juni 2022 werden aufgrund der kontinuierlich sinkenden Infektionszahlen und der hohen Impfquoten bei Mitarbeitern sowie Bewohnern von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe weitere Lockerungen in den Einrichtungen ermöglicht. Nicht geimpfte und nicht genesene Bewohnerinnen und Bewohner sind von der Maskenpflicht befreit und es gibt keine Abstandsempfehlungen mehr. Besucherinnen und Besucher müssen nur noch im Eingangsbereich und in Fluren eine medizinische Maske tragen. Das sogenannte Kurzscreening und die Temperaturmessung entfallen für Besucherinnen und Besucher, allerdings bleibt die Testpflicht vorerst bestehen.