Heimkosten
Langzeitpflege
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, übernimmt die Pflegekasse einen festen Betrag der Heimkosten. Die restlichen Kosten bezahlen Sie aus Ihrem eigenen Einkommen. Sollten Ihre Rente oder Ihr Erspartes nicht ausreichen um Ihren Eigenanteil zu zahlen, können Sie einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ beim zuständigen Sozialhilfeträger stellen – wir helfen Ihnen gerne dabei!
Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege
Wenn Sie einen Pflegegrad haben und zuhause versorgt werden, haben Sie auch die Möglichkeit, bei Ihrer Pflegekasse Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu beantragen.
Der Anspruch auf Pflegegeld für Kurzzeitpflege im Kalenderjahr beträgt 1774,- € und max. 28 Tage.
Anspruch auf zusätzliche Verhinderungspflege besteht, wenn der Pflegegrad mindestens seit 6 Monaten Bestand hat.
Für Verhinderungspflege beträgt der Anspruch 1612,- € und max. 28 Tage.
Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen für Friseur, Café, Krankengymnastik, Ausflüge und Veranstaltungen sowie medizinische Fußpflege stellen wir gesondert in Rechnung.
Art und Umfang entscheiden Sie selbst – heute oder später!